Vom Staat gefördert werden nicht nur die Investitionen in eine Wärmepumpe und deren Installation, sondern auch Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Wärmequellen-Erschließung, die Anbindung an die Heizungsanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien, der Austausch von Heizkörpern, die Installation von thermischen Speichern, die Malerarbeiten im Heizungskeller oder die Entsorgung der alten Heizung.
Wenn Sie Ihre alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie staatliche Zuschüsse von bis zu 40% der Kosten erhalten. Die Höhe des prozentualen Zuschusses hängt von der durchgeführten Maßnahme und den förderfähigen Kosten ab. Bis zu 60.000 Euro (pro Wohneinheit) können in Wohngebäuden als förderfähige Kosten angerechnet werden.
Alexander Bürkle ist Ihr Ansprechpartner und koordiniert den gesamten Umsetzungsprozess. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer Wärmepumpe - von der Planung, der Auslegung und Angebotserstellung, der Antragstellung der Fördermittel bis hin zur Installation und Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe. Da es sehr viele verschiedene Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen gibt, fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung Ihrer neuen Wärmepumpenheizung und sorgen dafür, dass Ihre finanzielle Belastung minimiert wird.
Für einen Wechsel einer Heizungsanlage zahlen Sie schnell einen fünfstelligen Betrag. An dieser Beispielrechnung sehen Sie, wie stark Sie die möglichen Förderungen bei Ihrer Heizungsmodernisierung finanziell entlasten.