Die Regierung setzt bei neuen Heizungen auf eine Umstellung auf erneuerbare Energien: Die 2. Novelle des GEG sieht einen Mindestanteil von 65% ab 2024 vor. Um diese Vorgabe in bestehenden Gebäuden zu erfüllen, bieten sich eine Wärmepumpe, ein Anschluss an ein Wärmenetz, eine Holzheizung, Biomethan oder eine Hybridheizung an. Zunächst einmal: Bestehende Heizungen haben Bestandsschutz. Die Reparatur und der Betrieb von alten Heizungen ist weiterhin erlaubt. Es ist auch noch keine Rede von einem Öl- und Gasheizungsverbot, jedoch ist ein schrittweiser Ausstieg bis 2045 geplant. Der Ausstieg soll gestaffelt erfolgen, um Engpässe zu vermeiden. Beispielsweise müssen Heizungen, die bis 1989 eingebaut wurden, ab 2027 ausgemustert werden, Heizungen bis 1998 ab 2031.
Falls die Heizung defekt ist und nicht repariert werden kann, gelten Übergangsfristen. In diesem Fall kann auch eine fossil betriebene Heizung installiert werden, zum Beispiel eine gebrauchte. Es ist also nicht zwingend erforderlich, sofort eine erneuerbare Alternative zu finden.
Allerdings muss innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung eine Technologie eingesetzt werden, die den erneuerbaren Vorgaben entspricht. Die Übergangsfrist ist insbesondere für unsanierte Häuser mit hohem Wärmeverlust sinnvoll. In dieser Zeit können Eigentümer Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, um danach zum Beispiel die Nutzung einer Wärmepumpe effizient zu ermöglichen. Es ist auch zulässig, nach den drei Jahren den Gaskessel im Rahmen einer Hybridheizung weiterhin für Lastspitzen zu nutzen.
Die Übergangsfrist kann auf fünf Jahre verlängert werden, wenn innerhalb dieser Zeit ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist und die Eigentümer sich verpflichten, diesen Anschluss vorzunehmen. Während dieser Zeit darf auch eine Heizung verwendet werden, die nicht den Anforderungen der erneuerbaren Energien entspricht. Für vorübergehende Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, soll es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine finanzielle Unterstützung geben, was derzeit nicht der Fall ist.
Machen Sie Ihre Immobilie möglichst schnell fit für erneuerbare Energien, anstatt auf den endgültigen Ausfall der alten Heizung zu warten. Wir gehen davon aus, dass sich ohne größeren Umbau bis zu 70 Prozent der Gebäude in Europa mit Wärmepumpen beheizen lassen. Bei den übrigen Gebäuden sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes kann das vom Austausch weniger Heizkörpern bis zur Gebäudedämmung reichen. Bei Wärmepumpen und ähnlichen Systemen sollte die maximale Vorlauftemperatur in der Regel 55 Grad Celsius oder weniger betragen. Möglicherweise ist hierfür eine Dämmung der Gebäudehülle notwendig, oder es müssen größere Heizkörper oder Flächenheizungen installiert werden. Dies spart später zusätzliche Kosten für eine provisorische Heizung und ermöglicht beispielsweise den direkten Einbau einer Wärmepumpe als alleinigen Wärmeerzeuger. Wir raten außerdem, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen und die Umrüstung am besten im Sommer und nicht zur Hauptsaison im Winter vorzunehmen.
Gebäudeenergieberater können bei Fragen zum Heizungstausch helfen. Sie schätzen ein, welche Heizungstechnologie geeignet ist und ob weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Staat übernimmt bis zu 80 % des Beratungshonorars. Profitieren Sie außerdem von der BAFA-Förderung für die Planung und Installation Ihrer neuen Wärmepumpe. Wir beraten Sie ausführlich zu Fördermöglichkeiten und übernehmen die notwendigen Schritte für die Antragsstellung. Jetzt Förderkompass entdecken